Ambulante Hilfen

In Kooperation mit Jugendämtern werden im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetzes (8. Sozialgesetzbuch) ambulante Hilfen für Sie kostenlos angeboten. Ambulant bedeutet, dass die begleitende Fachkraft die Familien zuhause in ihrem gewohnten Lebensumfeld aufsucht.

Welche ambulanten Hilfen sind möglich?

Folgende Maßnahmen werden als ambulante Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der Hilfen zur Erziehung gemäß §27 SGB VIII angeboten:

Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß §31 SGB VIII     Erziehungsbeistandschaft gem. §30 SGB VIII    Umgangsbegleitung gem. §18 SGB VIII      Eingliederungshilfen gem. §35a SGB VIII     Hilfe für junge Volljährige gem. §41 SGB VIII   Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß §35 SGB VIII   Soziale Gruppenarbeit gem. §29 SGB VIII

Alle Hilfeformen müssen von den Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Sie sind für die Familien kostenfrei. Hier finden Sie weitere Erläuterungen zu den ambulanten Hilfen.