Ambulante Hilfen
In Kooperation mit Jugendämtern werden im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetzes (8. Sozialgesetzbuch) ambulante Hilfen für Sie kostenlos angeboten. Ambulant bedeutet, dass die begleitende Fachkraft die Familien zuhause in ihrem gewohnten Lebensumfeld aufsucht.
Welche ambulanten Hilfen sind möglich?
Folgende Maßnahmen werden als ambulante Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der Hilfen zur Erziehung gemäß §27 SGB VIII angeboten:
Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß §31 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft gem. §30 SGB VIII Umgangsbegleitung gem. §18 SGB VIII Eingliederungshilfen gem. §35a SGB VIII Hilfe für junge Volljährige gem. §41 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß §35 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit gem. §29 SGB VIII
Alle Hilfeformen müssen von den Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Sie sind für die Familien kostenfrei. Hier finden Sie weitere Erläuterungen zu den ambulanten Hilfen.